Gewerkschaft

Bei einer Gewerkschaft handelt es sich um eine Vereinigung zur Interessenvertretung von abhängig beschäftigten Arbeitnehmern. Gewerkschaften können die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Die Mitglieder in einer Gewerkschaft nennt man Gewerkschafter.

Eine Gewerkschaft ist eine privatrechtliche Vereinigung von Mitgliedern. Die Mitgliedschaft muss auf freiwilliger Basis erfolgen, eine Gewerkschaft kann somit keine Vereinigung sein, deren Mitgliedschaft auf gesetzlichen Regelungen basiert. In bestimmten Fällen kann ein Arbeitnehmer sogar einen Anspruch auf Aufnahme in die Gewerkschaft haben. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Gewerkschaft in einem bestimmten wirtschaftlichen oder sozialen Bereich so einflussreich und mächtig ist, dass ein überwiegendes Interesse für den Arbeitnehmer daran besteht, der Gewerkschaft beizutreten. In diesen Fällen muss somit jeder Arbeitnehmer aufgenommen werden, der die dafür satzungsmäßig festgelegten Kriterien erfüllt.

Gewerkschaften sind auf Dauer angelegt. Sie müssen unabhängig von politischen Parteien sein. Außerdem müssen sie unabhängig von Religionsgemeinschaften sein. Sie müssen weiterhin auch unabhängig von der jeweiligen Gegenseite sein. In einer Gewerkschaft dürfen auch keine Arbeitgeber organisiert sein. Im Mittelpunkt einer Gewerkschaft steht die Regulierung von Arbeitsbedingungen durch kollektive Vereinbarungen mit Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Unternehmen. Die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft ist davon abhängig, dass sie durch die Zahl ihrer Mitglieder oder ihrer Stellung in der Arbeitswelt einen wirkungsvollen Druck auf ihre Gegenspieler ausüben kann. Die Leitung der Gewerkschaft muss durch eine Wahl durch die Gewerkschaftsmitglieder legitimiert werden.

Die Gewerkschaft kann Mitglieder auch ausschließen. Dies ist aber nur unter bestimmten Umständen möglich. Ein Grund hierfür ist zum Beispiel eine Verletzung der Mitgliederpflichten, die so auch in der Satzung festgelegt sind. Der Ausschluss muss aber auch für diese Pflichtverletzung ausdrücklich vorgesehen und festgehalten worden sein. Wenn kein rechtlich begründeter Ausschlussgrund vorliegt, kann ein Mitglied nur dann ausgeschlossen werden, wenn wichtige Gründe hierfür vorliegen.

Viele Gewerkschaften sind als eingetragene Vereine organisiert und sind damit juristische Personen des Privatrechts. Anders organisierte Gewerkschaften sind zwar keine juristischen Personen, werden aber wie rechtsfähige Personenvereinigungen behandelt.

Es gibt verschieden Arten von Gewerkschaften. Sie lassen sich in Berufsverbände, Fachverbände, Industrieverbände und Betriebsverbände unterteilen.