Bei einem Streik handelt es sich um ein sogenanntes Arbeitskampfmittel.
Ein Arbeitskampfmittel ist eine kollektive Maßnahme zur gezielten Störung der Arbeitsbeziehung. Hierbei versucht die Arbeitnehmerseite oder auch die Arbeitgeberseite mithilfe dieser Maßnahmen ein bestimmtes Ziel zu erreichen.
Bei einem Streik wird planmäßig kollektiv die Durchführung der Arbeit eingestellt. Dies geschieht durch eine größere Anzahl an Arbeitnehmern eines Betriebes, eines Gewerbes oder eines ganzen Berufszweiges. Es können folglich nur Arbeitnehmer streiken. Beamte unterliegen aufgrund ihres besonderen Dienst- und Treueverhältnisses zum Staat einer absoluten Friedenspflicht, haben also kein Streikrecht.
In der Zeit eines Streiks ruhen alle Hauptleistungspflichten. Das bedeutet, dass nicht nur die Arbeit eingestellt, sondern auch die Entgeltzahlung gestoppt wird. Die betroffenen Arbeitnehmer erhalten Unterstützung von ihren Gewerkschaften. Die betroffenen Unternehmen empfangen dagegen Ausgleichszahlungen von ihren Arbeitgeberverbänden.
Zum Streik aufzurufen sind nur die Koalitionen berechtigt, die Träger der Tarifautonomie sind. In den meisten Fällen sind dies die Gewerkschaften. An einem Streik teilnehmen können grundsätzlich alle betroffenen Arbeitnehmer.
Der Streik muss rechtmäßig sein. Hierfür muss der Streik von einer Gewerkschaft getragen werden. Er muss sich gegen den sozialen Gegenspieler, also den Arbeitgeber, richten. Das Ziel des Streiks muss also ein tariflich regelbar sein. Streiks für politische Änderungen sind nicht rechtmäßig. Auch Streiks, die aus Solidarität geschehen, sind nicht zulässig. Der Streik darf auch nicht gegen die sogenannte Friedenspflicht verstoßen, also innerhalb des Zeitraumes eines geltenden Tarifvertrages, welcher die Regelung betrifft, die bestreikt werden soll. Der Streik muss darüber hinaus auch noch verhältnismäßig sein, denn Streiks sollen nur dann zum Einsatz kommen, wenn alle anderen milderen Mittel bereits ausgeschöpft wurden.
Zu den milderen Mitteln zählen im Besonderen die Schlichtungskommission und die Urabstimmung.
Die Schlichtungskommission besteht aus Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite. Sie stimmt über den Vorschlag der Arbeitgeberseite ab und fällt am Ende einen Schiedsspruch mit einer einfachen Mehrheit. Wenn der Schiedsspruch gegen den Vorschlag fällt, kommt es zur sogenannten Urabstimmung. Hierbei stimmen die Mitglieder der Gewerkschaften darüber ab, ob sie streiken wollen. Nur wenn 75 % der Gewerkschafter für einen Streik stimmen, ist dieser Streik auch legitim.
Es steht den Streikenden frei, wie genau der Streik vollzogen wird. Deswegen lassen sich unterschiedliche Arten von Streiks benennen.
Zum einen lässt sich zwischen sogenannten Flächen- oder Vollstreiks und sogenannten Schwerpunktstreiks unterscheiden. Bei Flächen- oder Vollstreiks wird ein gesamtes Tarifgebiet bestreikt. Bei einem Schwerpunktstreik werden, auf lokaler Ebene, ausgewählte Schlüsselunternehmen oder Schlüsselbranchen bestreikt.
Streiks lassen sich auch nach der Art ihres Ablaufs unterscheiden. Bei einem sogenannten Sukzessivstreik legt zunächst eine bestimmte Gruppe einer Belegschaft die Arbeit nieder. Andere Teile der Belegschaft folgen in vorher festgelegten Abständen und legen ebenfalls ihre Arbeit nieder. Dies geschieht so lange bis die gesamte Belegschaft die Arbeit niedergelegt hat. Bei einem sogenannten rollenden Streik wechseln sich unterschiedliche Gruppen oder Abteilungen damit ab, die Arbeit niederzulegen. Es streikt hierbei somit nicht die gesamte Belegschaft auf einmal.
Darüber hinaus gibt es auch noch den sogenannten Bummelstreik. Bei diesem wird die Arbeit nicht niedergelegt, sondern nur verlangsamt.
Eine besondere Art des Streiks ist auch der sogenannte Warnstreik. Hierbei handelt es sich um eine nur kurzfristige Störmaßnahme. Diese Art des Streiks ist zeitlich begrenzt und auch während einer Friedenspflicht möglich.
Der Streik ist dann beendet, wenn die Gewerkschaft mit den Vorschlägen des Arbeitgeberverbandes einverstanden ist. Hierbei kommt es wieder zu einer Abstimmung. Wenn mindestens 25 % der betroffenen Arbeitnehmer dem Vorschlag zustimmen, wird der Streik beendet.