Tarifrecht

Das Tarifrecht dient der Einhaltung von Tarifverträgen, welche durch geltende Rechtsbestimmungen garantiert werden. Es geht um die rechtlichen Verhältnisse zwischen den Tarifparteien. 

Um die Arbeitsbedingungen, aber auch die der Wirtschaft frei regeln zu können ohne die Vorgaben des Staates, werden sogenannte Tarifverträge geschlossen. Die Tarifautonomie wird in Art.9 Abs.3 GG festgehalten. 

Ausgangspunkt stellt folglich der Tarifvertrag dar, der in §1 TVG geregelt ist. §1 TVG benennt ebenso, dass der Tarifvertrag die Rechte und Pflichten der Tarifparteien organisiert. 

Tarifparteien nach §2 TVG können auf der einen Seite die Arbeitgeber seien, die sich zu einem Arbeitgeberverbund zusammen schließen und auf der anderen Seite die Arbeitnehmer, die eine Gewerkschaft gründen. Durch den Tarifvertrag werden die zugehörigen Mitglieder der Gewerkschaft oder des Arbeitgeberverbundes verpflichtet.

Zweck solcher Tarifverträge besteht vor allem darin, dass ein Mindeststandard für die Arbeitnehmer durch die Arbeitgeber gewährleistet werden soll, aber auch ein ungleiches Machtverhältnis zwischen diesen Parteien verhindert werden soll. 

Die Seite soll sie unter anderem über folgende Themen informieren: 

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